Theorie der relativen Realität

Grade von Realität, Geltung und Stabilität in fragmentierten Wissensumgebungen

Autor: Stefan Rapp

Status: Last revised: 23 April 2026

ORCID: 0009-0004-0847-9164

DOI: 10.5281/zenodo.18000647

Projekt: Epistemics.de

Lizenz: © 2026 Stefan Rapp – CC BY-NC-ND 4.0

Abstract

Zeitgenössische Debatten in Philosophie, Wissenschaft, Medienforschung und Technologie sind zunehmend von Konflikten darüber geprägt, was als real gilt. Diese Konflikte werden häufig als Auseinandersetzungen zwischen Realismus und Relativismus, Objektivität und Konstruktion, Fakten und Narrativen gerahmt. Dieses Paper argumentiert, dass solche Gegenüberstellungen ein grundlegenderes Problem verdecken: das Fehlen eines kohärenten Rahmens zur Unterscheidung von Modi und Graden von Realität.

Die Theorie der relativen Realität (RRT) entwickelt eine systematische Auffassung von Realität als einem abgestuften und modusspezifischen Status anstelle einer absoluten Eigenschaft. Realität wird dabei als Funktion von erfahrungsbezogener Unmittelbarkeit, intersubjektiver Stabilität und funktionaler Wirksamkeit verstanden. Auf dieser Grundlage rekonstruiert RRT unterschiedliche Realitätsmodi, subjektive, intersubjektive und funktionale Realität, ohne diese in einer einheitlichen ontologischen Hierarchie aufzulösen oder auf bloße Meinungen zu reduzieren.

RRT bietet einen begrifflichen Rahmen zur Analyse realweltlicher Phänomene wie wissenschaftlicher Modelle, medialer Realitäten, politischer Narrative, Simulationen und virtueller Umgebungen. Durch die Klärung der Bedingungen, unter denen etwas in einem bestimmten Sinn als real gelten kann, vermeidet die Theorie sowohl ontologischen Absolutismus als auch beliebigen Relativismus. Sie stellt Werkzeuge bereit, um Kategorienfehler zu identifizieren, scheinbare Realitätskonflikte aufzulösen und zu verstehen, warum bestimmte Realitäten trotz Anfechtung stabil bleiben.

Das Paper positioniert RRT als philosophischen Ordnungsrahmen und nicht als operative oder technische Theorie des Modellmanagements. Ziel ist es nicht, Realitätsansprüche zu berechnen oder zu optimieren, sondern deren Modi, Reichweiten, Grenzen und Geltungsbedingungen zu klären. Auf diese Weise leistet RRT einen Beitrag zur zeitgenössischen Erkenntnistheorie und Wissenschaftsphilosophie, indem sie eine präzise Sprache zur Navigation von Realität unter Bedingungen von Pluralismus, Medialität und systemischer Komplexität bereitstellt.

Keywords

relative Realität; Realitätsgrade; Geltung; Erkenntnistheorie; Wissenschaftsphilosophie; Realitätsdomänen; Wahrheit und Stabilität; Realismus und Relativismus

1. Das Problem der Realitätskonflikte

Auseinandersetzungen über Realität sind zu einem prägenden Merkmal zeitgenössischer intellektueller und öffentlicher Diskurse geworden. Wissenschaftliche Modelle konkurrieren mit Alltagserfahrungen, mediale Narrative stellen empirische Daten infrage, und digitale Simulationen beeinflussen zunehmend soziale, politische und ökonomische Entscheidungen. In vielen dieser Kontexte geht es nicht nur um einzelne Tatsachenbehauptungen, sondern um die grundlegende Frage, in welchem Sinn etwas als real gelten kann. Konflikte erscheinen dadurch häufig als Wahrheitsstreitigkeiten, obwohl sie oft auf unterschiedliche implizite Annahmen über Modi, Reichweiten und Bedingungen von Realität zurückgehen.

Das vorliegende Paper rekonstruiert solche Konflikte weder als Ausdruck einer einheitlichen allgemeinen Erkenntniskrise noch als bloßes Problem falscher Information. Sein Ziel ist es vielmehr, einen strukturellen Rahmen zu entwickeln, in dem unterschiedliche Modi von Realität und Geltung als Formen stabilisierter Wirklichkeitsordnung unterscheidbar werden. Damit gehört die Theorie der relativen Realität zu den Rahmentexten des Epistemics-Projekts: Sie beschreibt mögliche Realitäts- und Geltungsräume, innerhalb derer epistemische Prozesse später ansetzen können, ohne selbst bereits eine Theorie dieser Prozesse zu liefern.

Traditionelle philosophische Ansätze neigen dazu, Realität entweder als einen objektiven, beobachterunabhängigen Bereich oder als eine Konstruktion zu begreifen, die von Sprache, Kultur oder Kognition abhängt. Beide Perspektiven erfassen wichtige Aspekte dessen, wie Realität erfahren und beschrieben wird. In der neueren Diskussion zeigen pluralistische und perspektivistische Ansätze, dass Wirklichkeitszugänge nicht einfach voraussetzungslos gegeben sind, sondern perspektivisch, plural und begrifflich strukturiert sein können (Goodman 1978; Putnam 1981; Giere 2006; Chang 2012). Sozialontologische und sozialtheoretische Arbeiten verdeutlichen zugleich, dass soziale Wirklichkeit nicht auf bloße Privatmeinung reduziert werden kann, sondern eigene Formen von Stabilisierung und Geltung aufweist (Searle 1995; Luhmann 1995; Fricker 2007; Goldman 1999; Lackey 2008). In der Wissenschaftsphilosophie ist darüber hinaus sichtbar geworden, dass Modelle, Repräsentationen und empirische Tragfähigkeit in einem komplexeren Verhältnis stehen, als es einfache Gegenüberstellungen von „Realität“ und „bloßer Konstruktion“ nahelegen (van Fraassen 1980; Oreskes, Shrader-Frechette, and Belitz 1994; Kitcher 1993; Godfrey-Smith 2006; Parker 2020). Keine dieser Linien wird durch RRT ersetzt. Das Paper setzt vielmehr an der Frage an, wie unterschiedliche Formen von Realität, Geltung und Stabilität in einem gemeinsamen Ordnungsrahmen so unterschieden werden können, dass ihre Konflikte präziser beschreibbar werden.

Dieses Problem ist nicht auf abstrakte Philosophie beschränkt. In den Wissenschaften erzeugen Modelle und Simulationen Repräsentationen, die weder rein beschreibend noch bloß fiktional sind, zugleich aber reale erklärende und prognostische Wirkung entfalten, ein Spannungsfeld, das in der Wissenschaftsphilosophie in unterschiedlicher Weise bearbeitet worden ist (van Fraassen 1980; Oreskes, Shrader-Frechette, and Belitz 1994; Kitcher 1993; Godfrey-Smith 2006; Parker 2020). In medialen Umgebungen gewinnen Narrative Stabilität und Einfluss, obwohl ihre empirische Fundierung begrenzt ist. Im politischen Diskurs werden subjektive Erfahrungen häufig als objektive Tatsachen behandelt, während funktionale Zwänge als bloße Interpretationen abgetan werden. Über all diese Bereiche hinweg entstehen Konflikte weniger aus Informationsmangel als aus dem Fehlen klarer Kriterien zur Unterscheidung unterschiedlicher Arten von Realität.

Die zentrale These dieses Papers lautet, dass viele zeitgenössische Realitätskonflikte Kategorienfehler sind. Sie entstehen häufig dann, wenn Ansprüche, die innerhalb eines bestimmten Modus von Realität und Geltung stabilisierbar sind, implizit so behandelt werden, als müssten sie auch unter den Bedingungen eines anderen Modus dieselbe Reichweite und denselben Status besitzen. Was in einem bestimmten Sinn real ist, wird dann fälschlich so gelesen, als sei es in jedem Sinn real oder als müsse es sich unter fremden Geltungsbedingungen bewähren. Das eigentliche Problem liegt daher oft nicht in einem Mangel an Information, sondern in der Verwechslung unterschiedlicher Realitäts- und Geltungsräume sowie der ihnen jeweils entsprechenden Formen von Stabilität, Reichweite und Herausforderung.

Die Theorie der relativen Realität (RRT) antwortet auf diese begriffliche Lücke, indem sie nicht fragt, ob etwas in absoluten Begriffen real ist, sondern in welchem Sinn, in welchem Grad und innerhalb welcher Domäne ein Phänomen als real gelten kann. Realität wird dabei als abgestufter Status gefasst, der in erfahrungsbezogener Unmittelbarkeit, intersubjektiver Stabilität und funktionaler Wirksamkeit gründet. Auf diese Weise stellt RRT ein systematisches Vokabular bereit, um unterschiedliche Realitätsmodi zu unterscheiden, ohne deren jeweilige Geltung zu unterminieren.

Ziel dieses Papers ist es nicht, bestehende ontologische Theorien zu ersetzen oder eine neue metaphysische Grundlegung vorzuschlagen. Vielmehr bietet es einen eigenständigen Ordnungsrahmen zur Rekonstruktion relativer Realitätsmodi, also unterschiedlicher Formen, in denen Realität und Geltung als stabilisierte Wirklichkeitsordnung auftreten können.

Das Paper bewegt sich damit auf einer anderen Ebene als die Epistemik im engeren Sinn: Während diese untersucht, wie Modelle innerhalb bestimmter Geltungsräume gebildet, stabilisiert, geprüft und revidiert werden, beschreibt RRT die Struktur solcher möglichen Geltungsräume selbst. Ihr Beitrag liegt daher nicht in der Erklärung epistemischer Operationen, sondern in der Explikation jener Ordnungen, innerhalb derer solche Operationen überhaupt sinnvoll ansetzen können.

1.1 Vorgeschlagener Beitrag

Dieses Paper leistet fünf spezifische Beiträge:

  1. Es definiert Realität als einen abgestuften Status innerhalb eines dreidimensionalen Bewertungsraums aus erfahrungsbezogener Unmittelbarkeit, intersubjektiver Stabilität und funktionaler Wirksamkeit, anstatt Realität als binäres ontologisches Prädikat zu behandeln.
  2. Es trennt Realitätsgrade, also die relative Stärke und Belastbarkeit von Realitätsansprüchen, von Realitätsdomänen, also den unterschiedlichen Modi, in denen solche Ansprüche Geltung erlangen können, und zeigt, dass viele sogenannte Realitätsstreitigkeiten aus der Vermischung dieser beiden Ebenen entstehen.
  3. Es entwickelt eine minimale analytische Fehlertypologie für zeitgenössische Realitätskonflikte und unterscheidet dabei Domänenübertragungsfehler, Gradaufblähung, Reichweitenfehler und Zwangsverdrängung als wiederkehrende Muster.
  4. Es unterscheidet Geltung von Wahrheit innerhalb des RRT-Rahmens. Geltung bezeichnet dabei die modusgemäße Verortbarkeit eines Anspruchs, Wahrheit dessen Stabilität unter den für den jeweiligen Modus relevanten Formen der Infragestellung.
  5. Es rekonstruiert einen zwangs- bzw. restriktionssensiblen Pluralismus, in dem unterschiedliche Realitätsmodi gleichzeitig legitim sein können, ohne in eine einheitliche Hierarchie überführt oder zu bloßen Meinungen relativiert zu werden.
Strukturmodell der Theorie der relativen Realität (RRT)
Abbildung 1. Strukturmodell der Theorie der relativen Realität (RRT). Die Abbildung ordnet die drei zentralen Dimensionen erfahrungsbezogene Unmittelbarkeit, intersubjektive Stabilität und funktionale Wirksamkeit als voneinander unterscheidbare, aber aufeinander bezogene Bewertungsachsen. Realitätsgrade erscheinen dabei nicht als absolute Werte, sondern als relative Ausprägungen innerhalb eines mehrdimensionalen Raums. Zugleich verdeutlicht das Schema, dass Realitätsdomänen angeben, in welchem Sinn ein Phänomen real ist, und daher analytisch von Realitätsgraden unterschieden werden müssen.

2. Theoretischer Rahmen der Theorie der relativen Realität

2.1 Grundannahmen und Dimensionsrahmen

RRT formuliert keine universelle Architektur des Erkennens und keine Theorie epistemischer Operationen. Sie rekonstruiert vielmehr unterschiedliche Weisen, in denen Wirklichkeitsordnung stabilisiert erscheinen kann und in denen Realitätsansprüche je verschieden wirksam, teilbar oder zwingend werden. Der Akzent liegt daher nicht auf Letztaussagen über das Sein als solches, sondern auf einer funktionalen Explikation relativer Realitätsmodi.

Im Zentrum der RRT steht die Annahme, dass Realitätsansprüche stets in Kontexten entstehen und ihre Bedeutung nur innerhalb bestimmter Ordnungen von Erfahrung, Kommunikation und Wirksamkeit gewinnen. Ein Phänomen gilt nicht deshalb als real, weil es als solches behauptet wird, sondern weil es innerhalb eines bestimmten Modus von Realität und Geltung jene Kriterien erfüllt, die es wirksam, teilbar oder zwingend machen. Damit steht RRT pluralistischen und perspektivistischen Ansätzen nahe, wie sie etwa bei Goodman, Putnam, Giere oder Chang erkennbar sind (Goodman 1978; Putnam 1981; Giere 2006; Chang 2012), geht jedoch über sie hinaus, weil nicht nur die Vielheit von Weltzugängen, sondern die systematische Rekonstruktion unterschiedlicher Geltungs- und Stabilitätsmodi selbst in den Mittelpunkt rückt.

Diese Kriterien bilden keine ontologische Hierarchie im klassischen Sinn. Vielmehr definieren sie unterschiedliche Ordnungen möglicher Geltung und Stabilisierung, innerhalb derer Realitätsansprüche verortet werden können. RRT expliziert solche Ordnungen, ohne daraus bereits abzuleiten, wie innerhalb von ihnen Modelle gebildet, geprüft oder revidiert werden.

Die Wahl dieser drei Dimensionen ist dabei keine externe Setzung, sondern folgt aus der im Rahmen der RRT bereits vorausgesetzten Bestimmung von Wahrheit als Stabilität unter modusspezifischen Formen der Infragestellung. Realitätsansprüche können nämlich auf strukturell verschiedene Weisen herausgefordert werden, und diese Herausforderungsformen sind irreduzibel verschieden. Ein Anspruch kann erstens erfahrungsbezogen befragt werden: Ist er tatsächlich so erlebt? Er kann zweitens von der intersubjektiven Seite aus befragt werden: Ist er teilbar, reproduzierbar und über Kontexte hinweg stabil? Und er kann drittens von der funktionalen Seite aus befragt werden: Hält er unter Intervention, Belastung und Widerstand stand? Diese drei Formen der Infragestellung lassen sich nicht aufeinander reduzieren. Wer nur eine oder zwei davon anerkennt, blendet systematisch aus, wie Realitätsansprüche in bestimmten Kontexten scheitern können. Die drei Dimensionen der RRT sind daher nicht als externe Taxonomie des Wirklichen zu lesen, sondern als strukturelle Konsequenz daraus, dass Realität relativ zu irreduzibel verschiedenen Formen der Infragestellung bestimmt wird. Damit ergibt sich die Dreiheit nicht trotz, sondern aus dem eigenen begrifflichen Kern der Theorie.

Definition der Dimensionen:

RRT unterscheidet drei Realitätsdimensionen. Erfahrungsbezogene Unmittelbarkeit bezeichnet den Grad, in dem ein Phänomen unmittelbar in der Ich-Perspektive gegeben ist, ohne gedankliche Zwischenschritte. Ein Phänomen weist eine hohe erfahrungsbezogene Unmittelbarkeit auf, wenn es sich dem Subjekt als unausweichlicher phänomenaler Gehalt aufdrängt, unabhängig von Interpretation, Zustimmung oder Nutzen. Hohe erfahrungsbezogene Unmittelbarkeit liegt etwa bei Schmerz, Angst oder unmittelbaren Wahrnehmungseindrücken vor. Intersubjektive Stabilität bezeichnet den Grad, in dem Bedeutungen, Beschreibungen oder Repräsentationen reproduzierbar, kommunizierbar und über mehrere Akteure hinweg sowie über Zeit hinweg kohärent bleiben. Ein Phänomen besitzt hohe intersubjektive Stabilität, wenn es geteiltes Verstehen und koordinierte Bezugnahme auch unter Bedingungen von Wiederholung, Variation und Dissens ermöglicht. Funktionale Wirksamkeit bezeichnet den Grad, in dem ein Phänomen Handlungen verlässlich begrenzt oder innerhalb eines Systems konsistente Effekte erzeugt, unabhängig von individueller Zustimmung oder Überzeugung. Ein Phänomen weist hohe funktionale Wirksamkeit auf, wenn Versuche, es zu ignorieren, umzudeuten oder zu negieren, aufgrund anhaltender kausaler oder struktureller Widerstände systematisch scheitern. Diese drei Dimensionen bestimmen gemeinsam den Realitätsgrad eines Phänomens. Sie fungieren als analytische Achsen, anhand derer unterschiedliche Modi stabilisierter Wirklichkeitsordnung beschrieben und verglichen werden können, ohne bereits eine vollständige Theorie epistemischer Prozesse zu bilden.

Diese Dimensionen sind analytisch unterscheidbar, empirisch jedoch miteinander verschränkt. Die meisten Phänomene weisen Kombinationen aus erfahrungsbezogener, intersubjektiver und funktionaler Realität auf. Konflikte entstehen dann, wenn die jeweils dominante Dimension eines Phänomens übersehen wird oder wenn ein Realitätsanspruch, der in einer Dimension gültig ist, implizit auf eine andere übertragen wird. Solche Fehlzuordnungen behandelt RRT als Kategorienfehler und nicht als Anzeichen von Irrationalität oder Unwahrheit.

Wichtig ist, dass RRT keine lineare Skala vorschlägt, auf der alle Formen von Realität auf ein einziges Maß reduziert werden. Stattdessen eröffnet sie einen mehrdimensionalen Raum, in dem Realitätsansprüche relativ zu konkreten Fragestellungen und Kontexten verortet und verglichen werden können. Ein Phänomen kann erfahrungsbezogen hochreal sein, ohne funktionale Zwänge auszuüben, oder funktional hochwirksam sein, während es erfahrungsfern und abstrakt bleibt.

2.2 Wahrheit als domänenspezifische Stabilität

Innerhalb dieses Rahmens wird Wahrheit als eine Form von Stabilität unter modusspezifischen Bedingungen der Nutzung und Infragestellung gefasst. Stabilität bezeichnet dabei nicht bloß zeitliche Dauer oder soziale Verfestigung, sondern Robustheit gegenüber den jeweils relevanten Störungen innerhalb eines bestimmten Realitäts- und Geltungsmodus.

Ein Anspruch gilt in diesem Sinn als wahr, sofern er unter den für seinen Modus angemessenen Formen der Herausforderung kohärent und wirksam bleibt. Im subjektiven Bereich betrifft dies etwa Störungen des Erlebens oder innere Inkohärenzen, im intersubjektiven Bereich Dissens, Umdeutung und kommunikative Revision, im funktionalen Bereich Belastungsproben, Interventionen und Widerstände. Wahrheit meint in diesem Rahmen daher weder bloße Beharrung noch bloße Durchsetzung, sondern belastbare Stabilität unter denjenigen Bedingungen, die für den jeweiligen Modus überhaupt prüfungsrelevant sind.

Stabilität, die ausschließlich durch Abschirmung gegen Kritik, durch Zwang oder durch informationelle Abschottung aufrechterhalten wird, erfüllt diese Bedingungen nicht. Sie gilt im Sinne der RRT nicht als Wahrheit. Wahrheit bezeichnet somit keine bloße Dauerhaftigkeit oder Mehrheitsmeinung, sondern eine zwangs- und kontextsensitive Form von Stabilität.

Durch diese relationale und abgestufte Auffassung von Realität ist RRT in der Lage, Pluralismus zuzulassen, ohne in Relativismus zu kippen. Sie wahrt die Legitimität unterschiedlicher Realitätsdomänen, macht deren Grenzen jedoch explizit. Auf diese Weise schafft der Rahmen die begriffliche Voraussetzung für eine präzisere Analyse zeitgenössischer Realitätskonflikte und bereitet den Boden für die Untersuchung konkreter Anwendungsfälle in Wissenschaft, Medien und sozialen Systemen.

3. Grade der Realität

Ein zentraler Beitrag von RRT besteht in der Einführung von Graden der Realität als Alternative zu binären Klassifikationen. Anstatt Realität als Alles-oder-nichts-Eigenschaft zu behandeln, versteht RRT sie als abgestuften Status, der entlang der im theoretischen Rahmen beschriebenen Dimensionen variiert.

Realitätsgrade drücken dabei keine Unsicherheit über Existenz aus, sondern Unterschiede darin, wie stark, belastbar oder wirksam ein Phänomen innerhalb eines bestimmten Realitätsmodus erscheint. Sie dienen der vergleichenden Beschreibung relativer Wirklichkeitsdichte und Reichweite, nicht der Formulierung einer Theorie des Umgangs mit Modellen. Ein hoher Realitätsgrad in einer Dimension zieht daher nicht automatisch einen hohen Grad in einer anderen nach sich. Gerade diese Nicht-Reduzierbarkeit macht den analytischen Nutzen des Begriffs aus.

Grade der Realität entstehen aus dem Zusammenspiel von erfahrungsbezogener Unmittelbarkeit, intersubjektiver Stabilität und funktionaler Wirksamkeit. Ein Phänomen erreicht innerhalb eines bestimmten Realitätsmodus einen höheren Realitätsgrad, wenn es die für diesen Modus relevanten Kriterien in starkem Maße erfüllt. Entscheidend ist dabei, dass ein hoher Realitätsgrad in einer Dimension nicht automatisch einen hohen Grad in einer anderen nach sich zieht. Gerade diese Nicht-Reduzierbarkeit ist keine Schwäche des Modells, sondern seine zentrale erklärende Stärke.

Der abgestufte Charakter von Realität impliziert dabei keine einheitliche Skala, auf der alle Realitätsformen in identischer Weise gemessen werden könnten. Vielmehr sind Realitätsgrade domänenspezifisch. In subjektiver Realität bemisst sich ihre Ausprägung primär an Unmittelbarkeit, Intensität und Unausweichlichkeit des Erlebens. In intersubjektiver Realität hängt sie primär von Kommunizierbarkeit, sozialer Reproduzierbarkeit und institutioneller Stabilisierung ab. In funktionaler Realität bemisst sie sich primär an Widerstand, Wirksamkeit und der belastbaren Persistenz von Konsequenzen unter Intervention. RRT versteht Gradualität daher nicht als domänenneutrale Einheitsmetrik, sondern als relatives Maß innerhalb jeweils unterschiedlicher Bedingungen von Geltung und Stabilität. Eine einheitliche Skala über alle Domänen hinweg würde diese Unterschiede nicht neutral erfassen, sondern bereits einen Kategorienfehler erzeugen.

Ein hoher Realitätsgrad innerhalb des erfahrungsbezogenen Modus liegt vor, wenn ein Erleben unmittelbar, zwingend und der willentlichen Zurückweisung entzogen ist. Schmerz, emotionales Leiden oder Wahrnehmungstäuschungen können in diesem Sinn erfahrungsbezogen maximal real sein, auch wenn ihnen externe Bestätigung fehlt. Ihre Realität liegt in ihrer unausweichlichen Präsenz für das Subjekt, nicht in ihrer Übereinstimmung mit einem äußeren Sachverhalt. RRT behandelt solche Phänomene als vollständig real innerhalb des erfahrungsbezogenen Modus, ohne diesen Status über seinen angemessenen Geltungsbereich hinaus auszudehnen.

Ein hoher Realitätsgrad innerhalb des intersubjektiven Modus liegt vor, wenn Bedeutungen, Beschreibungen oder Narrative über soziale Kontexte hinweg Dauerhaftigkeit und Kohärenz erreichen. Wissenschaftliche Begriffe, rechtliche Kategorien und kulturelle Symbole gewinnen in diesem Sinn Realität, indem sie reproduzierbar, kommunizierbar und institutionell stabilisiert sind. Ihr Realitätsgrad wächst mit Konsistenz, zeitlicher Beständigkeit und ihrer Fähigkeit, Verstehen und Handeln zwischen mehreren Akteuren zu koordinieren. Dissens hebt intersubjektive Realität nicht auf, wohl aber mindern Instabilität und Fragmentierung ihren Grad.

Ein hoher Realitätsgrad innerhalb des funktionalen Modus liegt vor, wenn ein Phänomen Verhalten verlässlich begrenzt oder konsistente Effekte erzeugt, unabhängig von individueller Interpretation. Physikalische Gesetzmäßigkeiten, technische Systeme und ökonomische Mechanismen sind paradigmatische Beispiele dieser Dimension. Ihre Realität zeigt sich durch Widerstand: Sie wirken fort, auch wenn sie ignoriert, missverstanden oder bestritten werden. In diesem Sinn wird funktionale Realität häufig indirekt erfahren, über ihre Folgen und nicht über unmittelbare Anschauung.

Realitätsgrade sind damit kontextsensitiv und zweckrelativ. Ein Phänomen kann für eine bestimmte Fragestellung in hohem Maße real sein und für eine andere nur randständig. So kann ein wissenschaftliches Modell funktional hochwirksam und intersubjektiv stabil sein, zugleich aber erfahrungsbezogen abstrakt bleiben. Umgekehrt kann ein persönliches Narrativ erfahrungsbezogen intensiv und sozial bedeutsam sein, ohne über den jeweiligen Kontext hinaus funktionale Zwänge auszuüben.

RRT betont ausdrücklich, dass höhere Realitätsgrade keine normative Überlegenheit implizieren. Den funktionalen Modus generell zu privilegieren, birgt die Gefahr, erfahrungsbezogene oder intersubjektive Phänomene zu marginalisieren. Umgekehrt kann die Vorrangstellung subjektiver Unmittelbarkeit externe Zwänge verdecken. Die Theorie schlägt daher eine analytische Haltung vor, in der Realitätsgrade stets relativ zu den gestellten Fragen und den jeweils relevanten Realitätsmodi beurteilt werden.

Durch die Einführung von Realitätsgraden bietet RRT eine strukturierte Möglichkeit, Realitätsansprüche miteinander zu vergleichen, ohne sie in eine einzige Hierarchie zu zwingen. Dieser Ansatz erklärt, warum bestimmte Streitigkeiten trotz geteilter Informationen fortbestehen: Die Beteiligten operieren häufig mit unterschiedlichen impliziten Annahmen darüber, welcher Realitätsgrad jeweils relevant ist. Werden diese Annahmen explizit gemacht, lassen sich Auseinandersetzungen neu rahmen, eingrenzen oder auf der jeweils angemessenen Ebene klären.

4. Realitätsdomänen

Während Realitätsgrade beschreiben, wie stark ein Phänomen innerhalb eines bestimmten Modus real ist, geben Realitätsdomänen an, in welchem Sinn es real ist. RRT unterscheidet Realitätsdomänen, um unterschiedliche Modi stabilisierter Wirklichkeitsordnung sichtbar zu machen und eine Vermischung von Geltungsbedingungen zu vermeiden, die zu grundlegend verschiedenen Realitätsweisen gehören. Realitätsdomänen bezeichnen in diesem Sinn keine getrennten Welten, sondern unterschiedliche Räume möglicher Realität und Geltung, innerhalb derer Ansprüche je verschieden präsent, teilbar oder wirksam werden können. Ihre Funktion besteht darin, verschiedene Formen von Wirklichkeitsbezug analytisch zu unterscheiden, ohne sie auf eine einheitliche ontologische Hierarchie zu reduzieren.

RRT unterscheidet drei primäre Realitätsdomänen: subjektive, intersubjektive und funktionale Realität. Diese Domänen bezeichnen unterschiedliche Modi stabilisierter Wirklichkeitsordnung, in denen Ansprüche je verschieden präsent, teilbar oder wirksam werden können. Sie koexistieren, ohne aufeinander reduzierbar zu sein, und unterscheiden sich durch ihre jeweiligen Formen von Zugang, Stabilisierung und Geltung. Damit steht RRT sozialontologischen und sozialepistemologischen Ansätzen nahe, etwa bei Searle, Luhmann, Fricker, Goldman oder Lackey (Searle 1995; Luhmann 1995; Fricker 2007; Goldman 1999; Lackey 2008), erweitert deren Fokus jedoch, indem nicht nur soziale Tatsachen oder geteilte Erkenntnisbedingungen, sondern die systematische Relation zwischen subjektiven, intersubjektiven und funktionalen Realitätsmodi rekonstruiert wird.

Subjektive Realität ist in der Ich-Perspektive verankert. Sie umfasst Empfindungen, Emotionen, Wahrnehmungen und innere Zustände, die einem Subjekt unmittelbar gegeben sind. Das definierende Merkmal dieser Domäne ist Unmittelbarkeit: Subjektive Realitäten drängen sich auf, ohne externe Bestätigung zu benötigen. Ihre Geltung beruht nicht auf Übereinstimmung oder Nutzen, sondern auf Präsenz. Die Realität subjektiver Phänomene zu leugnen, stellt einen Kategorienfehler dar, da ihre Realitätsweise erfahrungsbezogen und nicht extern ist.

Intersubjektive Realität entsteht durch geteilte Bedeutungen, Symbole und Praktiken. Sprache, Narrative, soziale Rollen und institutionelle Kategorien gehören zu dieser Domäne. Intersubjektive Realitäten sind auf Kommunikation und Wiederholung angewiesen. Sie gewinnen Stabilität durch wechselseitige Anerkennung und koordinierte Nutzung. Ihre Realität ist weder rein subjektiv noch strikt unabhängig von menschlichen Praktiken. Vielmehr wird sie durch kollektive Beteiligung und zeitliche Kontinuität aufrechterhalten.

Funktionale Realität bezieht sich auf Zwänge und Effekte, die unabhängig von individueller Erfahrung oder Konsens wirksam sind. Sie umfasst physikalische Prozesse, technische Systeme, biologische Mechanismen und ökonomische Dynamiken, sofern diese verlässlich Konsequenzen erzeugen. Funktionale Realitäten werden häufig erst sichtbar, wenn sie Intentionen oder Erwartungen widerstehen. Ihr kennzeichnendes Merkmal ist nicht Unmittelbarkeit oder Bedeutung, sondern Persistenz unter Intervention.

Diese Domänen sind analytisch trennbar, empirisch jedoch eng miteinander verschränkt. Analytische Trennbarkeit bedeutet nicht phänomenale Reinheit. Die meisten Phänomene besetzen mehrere Domänen zugleich, allerdings oft mit ungleicher Gewichtung. Ein wissenschaftliches Modell kann etwa intersubjektiv stabilisiert sein, etwa durch Peer-Review, und funktional wirksam in Prognosen, zugleich aber dem Erleben nicht unmittelbar zugänglich bleiben. Eine soziale Norm kann intersubjektiv robust und erfahrungsbezogen spürbar sein, während sie funktional fragil wird, wenn institutionelle Stützungen erodieren.

Konflikte über Realität entstehen häufig dann, wenn Ansprüche, die innerhalb eines bestimmten Realitätsmodus gültig sind, implizit auf einen anderen Modus ausgedehnt werden. Subjektive Erfahrungen werden dann als funktional entscheidende Tatsachen präsentiert, während funktionale Zwänge als bloße Interpretationen abgewertet werden. RRT interpretiert solche Fehlzuordnungen nicht als Ausdruck mangelnder Aufrichtigkeit oder intellektueller Unfähigkeit, sondern als Versäumnisse in der Differenzierung von Realitätsmodi und Geltungsbedingungen.

Indem RRT Realitätsdomänen explizit macht, stellt sie einen Rahmen bereit, um solche Konflikte zu analysieren, ohne sie auf bloße Meinungsverschiedenheiten oder Beweisfragen zu reduzieren. Die Klärung dieser Domänen dient dazu, unterschiedliche Realitätsmodi und die mit ihnen verbundenen Geltungsbedingungen sichtbar zu machen. Auf dieser Grundlage können Realitätsansprüche nach den für ihre jeweilige Realitätsweise angemessenen Kriterien beurteilt werden, ohne sie auf eine einzige Ordnung zu reduzieren.

5. Wahrheit, Geltung und Realitätskonflikte

5.1 Wahrheit im Rahmen von RRT

Innerhalb des Rahmens der Theorie der relativen Realität wird Wahrheit weder als absolute Übereinstimmung zwischen Aussagen und einer beobachterunabhängigen Realität verstanden noch als bloßes Produkt von Konsens, Überzeugung oder sozialer Beharrung. Stattdessen bezeichnet Wahrheit im Sinne der RRT die Stabilität eines Anspruchs innerhalb eines bestimmten Realitäts- und Geltungsmodus. Ein Anspruch gilt insofern als wahr, als er unter den für diesen Modus relevanten Bedingungen der Nutzung, Infragestellung und Belastung kohärent und wirksam bleibt. Diese Bestimmung beansprucht keine allgemeine Theorie epistemischer Wahrheit, sondern eine modusspezifische Rekonstruktion davon, wie Wahrheit innerhalb relativer Wirklichkeitsordnungen erscheinen kann.

5.2 Geltung und Wahrheit: eine analytische Unterscheidung

In RRT sind Geltung und Wahrheit analytisch voneinander zu unterscheiden, weil beide Begriffe unterschiedliche Fragen beantworten. Geltung betrifft die modusgemäße Verortbarkeit und Anwendbarkeit eines Anspruchs, also die Frage, ob und in welchem Realitätsmodus ein Anspruch überhaupt sinnvoll eingeordnet werden kann. Wahrheit betrifft demgegenüber nicht diese Einordnung selbst, sondern die Stabilität eines so verorteten Anspruchs unter den für diesen Modus relevanten Herausforderungen. Ein Anspruch kann daher fehlverortet und gerade deshalb keiner sinnvollen Wahrheitsprüfung zugänglich sein. Daraus folgt, dass nicht jeder Realitätskonflikt zunächst als Wahrheitskonflikt zu lesen ist. Häufig liegt der primäre Fehler bereits auf der Ebene der Geltung, nämlich dort, wo ein Anspruch in einen Realitätsmodus eingetragen wird, dem er strukturell nicht entspricht. Viele persistente Realitätskonflikte beruhen aus dieser Sicht nicht primär auf falschen Antworten, sondern auf ungeklärter oder verwechselter Geltung. In solchen Fällen beginnt die eigentliche Störung nicht mit einer falschen Antwort, sondern mit einer fehlerhaften Verortung.

5.3 Entstehung von Realitätskonflikten

Realitätskonflikte entstehen, wenn konkurrierende Ansprüche anhand inkompatibler Geltungskriterien beurteilt werden. Solche Konflikte sind im zeitgenössischen Diskurs besonders häufig, insbesondere in Debatten an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und persönlicher Erfahrung. Subjektive Zeugnisse werden etwa als unreal zurückgewiesen, weil sie keiner funktionalen Wirksamkeit standhalten, während funktionale Zwänge als illegitim abgelehnt werden, weil sie mit gelebter Erfahrung kollidieren. In beiden Fällen liegt das Problem nicht primär in Unwahrheit, sondern in einer Fehlzuordnung von Realitätsmodi und Geltungsbedingungen.

5.4 Typen von Realitätsfehlern

Aus der Perspektive von RRT lassen sich viele persistente Realitätskonflikte auf eine minimale analytische Fehlertypologie zurückführen. Gemeint ist keine vollständige oder abschließende Taxonomie, sondern die Rekonstruktion von vier wiederkehrenden Mustern, die aus typischen Fehlanpassungen zwischen Modus, Grad, Reichweite und funktionaler Bindung gewonnen sind. Domänenübertragungsfehler treten auf, wenn ein Anspruch, der innerhalb eines bestimmten Realitätsmodus gültig ist, implizit so behandelt wird, als sei er auch in einem anderen Modus gültig. Dies geschieht etwa, wenn subjektive Erfahrung als funktionaler Zwang präsentiert wird oder funktionale Zwänge als bloße Interpretationen abgetan werden. Gradaufblähung liegt vor, wenn dem Realitätsstatus eines Phänomens eine übersteigerte Stärke zugeschrieben wird, etwa wenn lokal stabile intersubjektive Narrative als global bindende Realitäten behandelt werden. Reichweitenfehler entstehen, wenn der Kontextbereich eines Realitätsanspruchs überdehnt wird, etwa wenn domänenspezifische Geltung stillschweigend als universell vorausgesetzt wird. Zwangsverdrängung liegt vor, wenn die bindende Wirkung funktionaler Zwänge trotz anhaltenden Widerstands ausgeblendet wird, typischerweise durch Umdeutung funktionaler Zwänge als optionale Perspektiven. Diese Fehlertypen implizieren weder Irrationalität noch schlechte Absichten. Sie weisen vielmehr auf systematische Fehlanpassungen zwischen Domänen, Graden, Reichweiten und Formen funktionaler Bindung hin.

5.5 Fallbeispiel 1: Wissenschaftliche Modelle und funktionale Zwänge

Zeitgenössische wissenschaftliche Kontroversen beinhalten häufig Spannungen zwischen modellbasierten Prognosen und erfahrungsbezogenen oder beobachtungsnahen Erwartungen. Klimamodelle, epidemiologische Simulationen oder finanzielle Risikomodelle werden nicht selten als „unreal“ kritisiert, weil ihre Ergebnisse nicht unmittelbar beobachtbar oder intuitiv zugänglich sind. Aus Sicht der RRT handelt es sich hierbei um einen Domänenübertragungsfehler. Wissenschaftliche Modelle sind weder bloß fiktionale Konstruktionen noch einfache Abbilder eines unmittelbar gegebenen Gegenstands. Sie weisen typischerweise eine geringe erfahrungsbezogene Unmittelbarkeit auf, eine mittlere bis hohe intersubjektive Stabilität durch Peer-Review und methodische Standardisierung sowie eine hohe funktionale Wirksamkeit, insofern ihre Prognosen Planung, Politik und Intervention begrenzen. Ihre funktionale Realität zeigt sich nicht in direkter Anschauung, sondern im Widerstand gegen den Versuch, prognostizierte Zwänge zu ignorieren. Gerade darin liegt der Bedarf nach einer differenzierten Sprache von Realität, die intersubjektive Stabilisierung und funktionale Wirksamkeit unterscheiden kann, ohne sie auseinanderzureißen.

RRT rekonstruiert diesen Konflikt, indem sie klärt, dass es nicht um die Existenz der modellierten Phänomene geht, sondern darum, welche Realitätsdomäne für die Bewertung des Anspruchs maßgeblich ist. Wird funktionale Geltung als relevantes Kriterium anerkannt, löst sich der scheinbare Gegensatz zwischen „Modellen“ und „Realität“ in eine Frage von Reichweite und Relevanz auf, nicht von Wahrheit.

5.6 Fallbeispiel 2: Politische Narrative und gelebte Erfahrung

Politische und gesellschaftliche Debatten stellen häufig subjektive Zeugnisse funktionalen oder institutionellen Zwängen gegenüber. Gelebte Erfahrungen von Unsicherheit, Ausgrenzung oder ökonomischem Druck werden mitunter als „nicht real“ abgewertet, weil sie aggregierten Daten oder systemischen Indikatoren widersprechen. Umgekehrt werden funktionale Zwänge wie Haushaltsgrenzen oder infrastrukturelle Kapazitäten als bloße Interpretationen zurückgewiesen, wenn sie persönlichen oder kollektiven Narrativen entgegenstehen.

RRT interpretiert solche Konflikte als Kombinationen aus Domänenübertragungsfehlern und Gradaufblähung. Subjektive Erfahrungen besitzen eine hohe erfahrungsbezogene Unmittelbarkeit und können innerhalb bestimmter Gemeinschaften intersubjektive Stabilität erlangen. Sie begründen jedoch nicht automatisch funktionale Zwänge. Zugleich behalten funktionale Realitäten ihre Wirksamkeit unabhängig von Anerkennung oder Zustimmung.

Der Konflikt persistiert, weil erfahrungsbezogene Geltung implizit als funktional entscheidend behandelt wird, während funktionaler Widerstand ausgeblendet oder umgedeutet wird. RRT rahmt den Streit neu, indem sie die Legitimität subjektiver Realitätsansprüche von deren Reichweite trennt. Die Anerkennung erfahrungsbezogener Realität impliziert keine funktionale Autorität, ebenso wenig negiert die Anerkennung funktionaler Zwänge gelebte Erfahrung. Der Konflikt verschiebt sich dadurch von wechselseitiger Negation zu einer strukturierten Aushandlung von Relevanz und Priorität.

5.7 Relevanz statt Faktenstreit

RRT verlagert den Fokus solcher Auseinandersetzungen von Streitigkeiten über Fakten hin zu Streitigkeiten über Relevanz und Reichweite. Anstatt zu fragen, welcher Anspruch einfach wahr ist, fragt die Theorie, welcher Realitätsmodus jeweils maßgeblich ist und welche Geltungsbedingungen anzuwenden sind. Diese Umrahmung beseitigt Dissens nicht, macht ihn jedoch strukturell durchsichtig und begrenzt seine Eskalation. Dabei impliziert RRT ausdrücklich nicht, dass alle Realitätsmodi in jedem Kontext gleichrangig sind. Bestimmte Fragestellungen, etwa solche, die physikalische Zwänge oder technische Machbarkeit betreffen, erfordern eine Priorisierung funktionaler Realität. Andere Fragen, etwa zu Sinn, Leiden oder Identität, sind primär in subjektiven oder intersubjektiven Modi verankert. Die Theorie schreibt keine festen Hierarchien vor, ermöglicht jedoch kontextsensitive Urteile darüber, welche Modi in einer gegebenen Situation größeres Gewicht tragen sollten.

Indem Wahrheit von Geltung unterschieden und beide innerhalb differenzierter Realitätsmodi verortet werden, liefert RRT ein begriffliches Instrumentarium, um zu verstehen, warum bestimmte Konflikte trotz geteilter Informationen und guter Absichten fortbestehen. Sie zeigt, dass viele Streitigkeiten nicht darüber geführt werden, was wahr ist, sondern darüber, welcher Modus von Realität jeweils in Anspruch genommen wird. Diese Unterscheidung explizit zu machen, ist eine notwendige Voraussetzung für kohärentere Analyse und produktiveren Dialog.

6. Diskussion und Grenzen

Die Theorie der relativen Realität (RRT) ist als Ordnungsrahmen konzipiert, nicht als umfassendes ontologisches System und nicht als Theorie des Modellmanagements unter endlichen Bedingungen. Ihr zentraler Beitrag besteht darin, unterschiedliche Modi möglicher Realität und Geltung als Formen stabilisierter Wirklichkeitsordnung explizit zu machen. Gerade darin liegt auch ihre Rolle innerhalb des Epistemics-Projekts: RRT rekonstruiert die Struktur möglicher Realitäts- und Geltungsräume, innerhalb derer epistemische Prozesse später ansetzen können, ohne diese Prozesse selbst auszuarbeiten. Sie bleibt damit eigenständig, aber kompatibel mit der Epistemik im engeren Sinn, deren Fragestellung erst innerhalb solcher bereits unterscheidbarer Geltungsräume beginnt.

Eine wesentliche Stärke der RRT liegt in ihrer Fähigkeit, implizite Annahmen über Realität explizit zu machen. Viele zeitgenössische Debatten setzen stillschweigend einen einheitlichen, undifferenzierten Realitätsbegriff voraus. Dies führt systematisch zu Missverständnissen, sobald Ansprüche aus unterschiedlichen Realitätsmodi unmittelbar miteinander verglichen werden. Durch die Unterscheidung von Realitätsdomänen und Realitätsgraden legt RRT diese verborgenen Voraussetzungen offen und rahmt Auseinandersetzungen neu, indem sie den Fokus von „wahr versus falsch“ auf Fragen der Geltung, Reichweite und Modusdifferenz verschiebt. Diese Umstellung kann begriffliche Verwirrung reduzieren und sichtbar machen, wo tatsächlich substanzielle Meinungsverschiedenheiten bestehen bleiben.

In dieser Hinsicht ist RRT an mehrere aktuelle Forschungsrichtungen anschlussfähig, ohne auf sie reduzierbar zu sein. Mit pluralistischen und perspektivistischen Ansätzen teilt sie die Einsicht, dass Wirklichkeit nicht sinnvoll als einheitlich zugängiger Block behandelt werden sollte (Goodman 1978; Putnam 1981; Giere 2006; Chang 2012). Mit sozialontologischen und sozialepistemologischen Arbeiten verbindet sie das Interesse an sozialen und intersubjektiven Bedingungen von Stabilität, Anerkennung und geteiltem Wirklichkeitsbezug (Searle 1995; Luhmann 1995; Fricker 2007; Goldman 1999; Lackey 2008). Mit der Wissenschaftsphilosophie der Modelle teilt sie schließlich die Aufmerksamkeit für Repräsentation, empirische Tragfähigkeit und die nichttriviale Stellung wissenschaftlicher Modelle (van Fraassen 1980; Oreskes, Shrader-Frechette, and Belitz 1994; Kitcher 1993; Godfrey-Smith 2006; Parker 2020). Ihr spezifischer Beitrag liegt jedoch nicht in einer weiteren Theorie sozialer Tatsachen, nicht in einer zusätzlichen Modelltheorie und nicht in einer allgemeinen Verteidigung des Relativismus oder Realismus, sondern in der systematischen Rekonstruktion relativer Realitäts- und Geltungsmodi, innerhalb derer solche Debatten überhaupt erst gegeneinander abgrenzbar und vergleichbar werden.

Eine weitere Stärke der Theorie liegt in ihrer Flexibilität. RRT etabliert keine feste Hierarchie zwischen Realitätsdomänen und privilegiert keinen einzelnen Modus von Realität oder Geltung als allgemein maßgeblich. Dadurch kann sie ein breites Spektrum von Phänomenen erfassen, von subjektivem Erleben über wissenschaftliche Modellierung bis hin zu institutionellen Praktiken. Die Theorie ist somit disziplinübergreifend anwendbar, ohne die jeweiligen Gegenstandsbereiche auf eine gemeinsame Ontologie reduzieren zu müssen.

Diese Flexibilität markiert zugleich eine zentrale Grenze. RRT verzichtet bewusst darauf, Entscheidungsverfahren, Messregeln oder formale Kriterien zur Zuweisung von Realitätsgraden zu spezifizieren. Dies bewahrt die begriffliche Offenheit des Modells, bedeutet aber auch, dass die Theorie für sich genommen keine Konflikte entscheidet und keine handlungsleitenden Vorgaben macht. Ihre Funktion ist diagnostisch und klärend, nicht instrumentell und nicht mit einer Theorie epistemischer Modelloperationen zu verwechseln.

Eine weitere Begrenzung betrifft das Abstraktionsniveau, auf dem RRT operiert. Indem Realität primär als Ordnung möglicher Geltung und nicht als Prozess ihrer Hervorbringung thematisiert wird, bleiben Fragen danach offen, wie Realitätsmodi entstehen, sich gegenseitig beeinflussen oder sich über Zeit transformieren. Diese Fragen werden nicht bestritten, sondern bewusst ausgeklammert. Ihre Bearbeitung würde zusätzliche theoretische Festlegungen erfordern, die außerhalb des intendierten Rahmens der RRT liegen. Gerade Phänomene mit gleichzeitiger subjektiver, intersubjektiver und funktionaler Relevanz bilden dabei eine besondere Prüfzone des Ansatzes. Sie widerlegen den Rahmen nicht, markieren aber einen Bereich erhöhter Komplexität, in dem spätere Präzisierungen sinnvoll wären.

Schließlich erhebt RRT nicht den Anspruch, bestehende philosophische Theorien von Realität, Wahrheit oder Wissen zu ersetzen. Sie versteht sich vielmehr als komplementär zu solchen Ansätzen und bietet einen Rahmen, innerhalb dessen deren Einsichten auf unterschiedliche Realitäts- und Geltungsmodi bezogen und vergleichbar gemacht werden können. Leserinnen und Leser, die eine fundamentale Metaphysik oder eine formale Theorie epistemischer Verfahren erwarten, werden die Theorie daher bewusst unvollständig vorfinden.

Diese Grenzen sind keine Schwächen, sondern Randbedingungen. Sie definieren, wozu die RRT entwickelt wurde und ebenso klar, wozu nicht. Indem diese Grenzen eingehalten werden, bewahrt die Theorie ihre analytische Klarheit und vermeidet eine Überdehnung in Bereiche, in denen andere Erklärungsformen erforderlich sind.

7. Schlussfolgerung

Dieses Paper hat die Theorie der relativen Realität als begrifflichen Rahmen zur Analyse zeitgenössischer Realitätskonflikte eingeführt. Indem Realität nicht als absolute Eigenschaft, sondern als abgestufter und modusspezifischer Status verstanden wird, bietet RRT ein Instrumentarium, um unterschiedliche Formen von Wirklichkeitsbezug, Geltung und Stabilität zu unterscheiden, ohne sie auf eine einzige Ordnung zu reduzieren. Ihr zentraler Gewinn liegt in der Rekonstruktion von Realität entlang der Dimensionen erfahrungsbezogener Unmittelbarkeit, intersubjektiver Stabilität und funktionaler Wirksamkeit sowie in der daraus folgenden Unterscheidung von Realitätsgraden und Realitätsdomänen. Auf dieser Grundlage werden viele scheinbare Wahrheitskonflikte als Konflikte zwischen unterschiedlichen Modi von Realität und Geltung verständlich. Der Beitrag der RRT liegt daher nicht darin, letzte Entscheidungen zu erzwingen, sondern darin, die Struktur solcher Konflikte sichtbar zu machen, ihre Reichweiten zu klären und Kategorienfehler diagnostizierbar zu machen.

In einer intellektuellen Landschaft, die zunehmend von Simulationen, vermitteltem Wissen und konkurrierenden Narrativen geprägt ist, wächst der Bedarf an einer präzisen Sprache dafür, wie Realität in Sinn und Grad variieren kann. RRT antwortet auf diesen Bedarf nicht durch die Ersetzung bestehender Theorien, sondern durch einen Ordnungsrahmen, der Einsichten aus pluralistischen, sozialontologischen, sozialepistemologischen und wissenschaftsphilosophischen Debatten auf eine gemeinsame Strukturfrage zurückführt (Goodman 1978; Searle 1995; Fricker 2007; van Fraassen 1980; Parker 2020). Ihr Wert liegt nicht darin, alle Konflikte aufzulösen oder epistemische Verfahren zu ersetzen, sondern darin, die Wirklichkeitsordnungen sichtbar zu machen, innerhalb derer sinnvoller Dissens, begrenzte Geltung und unterschiedliche Formen von Stabilität überhaupt verständlich werden.

Begriffskanon dieses Papers

Der folgende Begriffskanon dient der Stabilisierung zentraler Bedeutungen innerhalb dieses Textes. Er wird dort eingesetzt, wo für die Argumentation dieses Papers eine explizite begriffliche Referenzbasis erforderlich ist. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder auf eine abschließende Systematik. Begriffe, die hier nicht aufgeführt sind, gehören entweder nicht zum Funktionskern dieses Papers oder werden in anderen Arbeiten des Epistemics-Projekts gesondert behandelt.

Der Begriffskanon ist als explizit stabilisierte Referenzbasis dieses Papers zu verstehen. Er bildet den Ausgangspunkt für die begriffliche Arbeit dieses Textes und kann in nachfolgenden Arbeiten, die an die Theorie der relativen Realität anschließen, als Referenzkanon verwendet werden, sofern seine Übernahme ausdrücklich kenntlich gemacht wird. Veränderungen, Präzisierungen oder Erweiterungen dieses Kanons sind prinzipiell möglich, müssen jedoch ausdrücklich ausgewiesen, lokal begrenzt und begründet erfolgen. Implizite Bedeutungsverschiebungen, stille Erweiterungen oder rückwirkende Umdeutungen sind ausgeschlossen.

Verhältnis zum Epistemics-Projekt

Dieses Paper versteht sich als eigenständiger philosophischer Ordnungsrahmen innerhalb des Epistemics-Projekts. Es übernimmt keinen vollständigen operativen Begriffskanon der Epistemik im engeren Sinn, steht jedoch mit späteren epistemischen Analysen in systematischer Kompatibilität. Die hier eingeführten Begriffe dienen nicht der Beschreibung von Modellmanagement, Revision oder epistemischen Operationen, sondern der Klärung relativer Modi von Realität, Geltung und Stabilität, innerhalb derer solche Operationen später ansetzen können.

Kanonische Begriffe dieses Papers

Realität

Kurzdefinition: Relativ bestimmbarer Wirklichkeitsstatus eines Phänomens innerhalb eines bestimmten Modus von Präsenz, Stabilität oder Wirksamkeit.

Funktion: Dient der Rekonstruktion dessen, was in einem bestimmten Sinn als real gelten kann.

Abgrenzung: Kein absoluter ontologischer Status; keine bloß subjektive Zuschreibung.

Realitätsgrad

Kurzdefinition: Relative Stärke, Belastbarkeit oder Wirklichkeitsdichte eines Phänomens innerhalb eines bestimmten Realitätsmodus.

Funktion: Erlaubt die vergleichende Bestimmung, wie ausgeprägt ein Phänomen innerhalb der für seinen Modus relevanten Bedingungen als real erscheint.

Abgrenzung: Keine Domäne; keine Aussage über absolute Existenz.

Realitätsdomäne

Kurzdefinition: Modus, in dem ein Phänomen als real gelten kann.

Funktion: Unterscheidet subjektive, intersubjektive und funktionale Realität als verschiedene Ordnungen von Geltung, Stabilität und Prüfbedingungen.

Abgrenzung: Kein bloßer Intensitätsgrad; kein ontologischer Bereich im starken metaphysischen Sinn.

Geltung

Kurzdefinition: Modusgemäße Verortbarkeit und Anwendbarkeit eines Anspruchs innerhalb einer bestimmten Realitätsdomäne.

Funktion: Klärt, ob und in welchem Sinn ein Anspruch überhaupt sinnvoll eingeordnet und beurteilt werden kann.

Abgrenzung: Nicht identisch mit Wahrheit; keine bloße soziale Zustimmung.

Wahrheit

Kurzdefinition: Stabilität eines geltenden Anspruchs unter den für seinen jeweiligen Realitätsmodus angemessenen Bedingungen der Nutzung, Infragestellung und Belastung.

Funktion: Bestimmt Wahrheit als modusspezifisch belastbare Stabilität.

Abgrenzung: Weder bloße Korrespondenz noch bloßer Konsens noch bloße Beharrung.

Funktionale Wirksamkeit

Kurzdefinition: Grad, in dem ein Phänomen verlässlich Konsequenzen erzeugt oder Handlungen begrenzt, unabhängig von individueller Zustimmung oder Interpretation.

Funktion: Markiert jene Form von Realität, die sich besonders im Widerstand gegen Ignorieren, Umdeuten oder Negieren zeigt.

Abgrenzung: Keine bloß pragmatische Nützlichkeit; keine Reduktion auf subjektive Erfahrung.

Kategorienfehler

Kurzdefinition: Fehlzuordnung eines Anspruchs zwischen unterschiedlichen Realitätsdomänen, Realitätsgraden oder Geltungsbedingungen.

Funktion: Dient der Diagnose vieler Realitätskonflikte, in denen Ansprüche stillschweigend über ihren angemessenen Modus hinaus ausgedehnt werden.

Abgrenzung: Keine bloße Falschbehauptung; keine rein psychologische Fehlleistung.

Kanonischer Status und Geltungsbereich

Die in diesem Paper eingeführten Begriffe stellen eine lokale kanonische Stabilisierung für den Geltungsbereich dieses Textes dar. Sie dienen der Präzisierung eines philosophischen Ordnungsrahmens relativer Realität und können in nachfolgenden Arbeiten als Referenzbegriffe verwendet werden, sofern ihre Verwendung ausdrücklich kenntlich gemacht wird.

Es erfolgt keine stille Erweiterung, Umdeutung oder rückwirkende Modifikation anderer Kanonstrukturen des Epistemics-Projekts. Jede zukünftige Abweichung, Präzisierung oder weitergehende Erweiterung dieses Kanons muss explizit ausgewiesen, lokal begrenzt und begründet erfolgen. Implizite Bedeutungsverschiebungen oder informelle Kanonerweiterungen sind ausgeschlossen.

Literatur

Carnap, Rudolf. 1950. “Empiricism, Semantics, and Ontology.” Revue Internationale de Philosophie 4 (11): 20–40.

Chang, Hasok. 2012. Is Water H2O? Evidence, Realism and Pluralism. Dordrecht: Springer.

Daston, Lorraine, and Peter Galison. 2007. Objectivity. New York: Zone Books.

Floridi, Luciano. 2011. The Philosophy of Information. Oxford: Oxford University Press.

Fricker, Miranda. 2007. Epistemic Injustice: Power and the Ethics of Knowing. Oxford: Oxford University Press.

Giere, Ronald N. 2006. Scientific Perspectivism. Chicago: University of Chicago Press.

Godfrey-Smith, Peter. 2006. Theory and Reality: An Introduction to the Philosophy of Science. Chicago: University of Chicago Press.

Goodman, Nelson. 1978. Ways of Worldmaking. Indianapolis: Hackett.

Goldman, Alvin I. 1999. Knowledge in a Social World. Oxford: Oxford University Press.

James, William. 1907. Pragmatism: A New Name for Some Old Ways of Thinking. New York: Longmans, Green, and Co.

Kitcher, Philip. 1993. The Advancement of Science: Science without Legend, Objectivity without Illusions. Oxford: Oxford University Press.

Kuhn, Thomas S. 1962. The Structure of Scientific Revolutions. Chicago: University of Chicago Press.

Lackey, Jennifer. 2008. Learning from Words: Testimony as a Source of Knowledge. Oxford: Oxford University Press.

Luhmann, Niklas. 1995. Social Systems. Stanford: Stanford University Press.

Oreskes, Naomi, Kristin Shrader-Frechette, and Kenneth Belitz. 1994. “Verification, Validation, and Confirmation of Numerical Models in the Earth Sciences.” Science 263 (5147): 641–646.

Parker, Wendy S. 2020. Modeling and Evidence. Cambridge: Cambridge University Press.

Putnam, Hilary. 1981. Reason, Truth and History. Cambridge: Cambridge University Press.

Quine, W. V. O. 1960. Word and Object. Cambridge, MA: MIT Press.

Rapp, Stefan. 2025. Kontextuelle und globale Falsifikation wissenschaftlicher Modelle: Eine integrierte Theorie epistemischer Geltung. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.17692470.

Rapp, Stefan. 2026. Epistemik: Modellmanagement unter endlichen Bedingungen. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.18441301.

Rapp, Stefan. 2026. Jenseits von Physik und Metaphysik: Epistemik und die Differenzierung der Realität in subjektive, intersubjektive und funktional-empirische Physik. Zenodo. https://doi.org/10.5281/zenodo.18317920.

Searle, John R. 1995. The Construction of Social Reality. New York: Free Press.

van Fraassen, Bas C. 1980. The Scientific Image. Oxford: Clarendon Press.

Wittgenstein, Ludwig. 1953. Philosophical Investigations. Oxford: Blackwell.

Appendix: Didaktische Beispiele zur Theorie relativer Realität

Der folgende Appendix dient der Veranschaulichung zentraler Unterscheidungen der Theorie relativer Realität. Er ersetzt keine systematische Anwendung der Theorie, sondern soll exemplarisch zeigen, wie Realitätsdomänen, Realitätsgrade, Geltung und Kategorienfehler in konkreten Fällen analytisch auseinandergehalten werden können. Die Beispiele sind bewusst einfach gewählt. Ihr Zweck besteht nicht in empirischer Vollständigkeit, sondern in didaktischer Klärung. Dabei ist wichtig, dass nicht einfach derselbe Gegenstand unverändert durch alle Domänen „wandert“. Vielmehr zeigt sich an jedem Beispiel, wie ein Ausgangsphänomen in unterschiedlichen Domänen verschiedene Anschlussformen gewinnt. Die Reihenfolge der Beispiele impliziert dabei keine Hierarchie der Domänen. Einige Fälle setzen primär bei subjektiver Realität an, andere bei funktionaler oder intersubjektiver Realität.

1. Akuter Schmerz vs. flüchtiges Unbehagen

Ein akuter Schmerz und ein flüchtiges Unbehagen gehören primär zur subjektiven Realität. In beiden Fällen liegt ein unmittelbar gegebenes Erleben vor, das keiner externen Bestätigung bedarf, um für das Subjekt real zu sein. Dennoch sind beide Phänomene nicht im selben Grad real. Der akute Schmerz ist dem Erleben in der Regel unmittelbarer, intensiver und unausweichlicher gegeben als ein schwaches, diffuses Unbehagen. Er drängt sich stärker auf, ist schwerer willentlich zurückzuweisen und besitzt daher innerhalb der subjektiven Realität einen höheren Realitätsgrad.

Der Fall zeigt, dass subjektive Realität nicht binär verstanden werden sollte. Ein Phänomen ist nicht nur deshalb subjektiv real, weil es erlebt wird, sondern kann innerhalb dieser Domäne unterschiedlich stark ausgeprägt sein. Maßgeblich sind hier vor allem Präsenz, Intensität und Unausweichlichkeit des Erlebens. Intersubjektiv anschlussfähig wird der Schmerz dort, wo er mitgeteilt, beschrieben, anerkannt oder diagnostisch eingeordnet wird. Funktional relevant wird er dort, wo er Verhalten begrenzt, Belastbarkeit mindert, Vermeidungsreaktionen auslöst oder mit medizinisch fassbaren Folgen verbunden ist. Ein Kategorienfehler läge vor, wenn aus der starken subjektiven Realität des Schmerzes unmittelbar auf eine entsprechend hohe intersubjektive oder funktionale Realität geschlossen würde. Dass ein Schmerz subjektiv hochreal ist, bedeutet noch nicht, dass seine soziale Anerkennung, seine erklärende Einordnung oder seine funktionalen Konsequenzen bereits im selben Maß geklärt wären.

2. Ein Begrüßungsritual

Ein Begrüßungsritual, etwa das Händeschütteln, eine formelhafte Grußformel oder eine kulturell etablierte Geste, ist ein Beispiel für primär intersubjektive Realität. Seine Realität liegt nicht zuerst in einem intensiven inneren Erleben und auch nicht primär in physikalischem Zwang, sondern in sozialer Wiederholung, geteilter Erwartung, Wiedererkennbarkeit und normativer Stabilisierung. Ein Ritual besitzt in dem Maß einen höheren intersubjektiven Realitätsgrad, in dem es in einer Gemeinschaft breit verstanden, zuverlässig reproduziert und in sozialen Situationen tatsächlich erwartet wird.

Subjektiv relevant wird ein solches Ritual dort, wo es als höflich, befremdlich, unangenehm, verbindlich oder identitätsstiftend erlebt wird. Funktional relevant wird es dort, wo seine Befolgung oder Unterlassung reale Folgen für soziale Abläufe hat, etwa Zugang erleichtert oder erschwert, Vertrauen signalisiert, Distanz markiert oder Missverständnisse und Spannungen erzeugt. Der Fall zeigt, dass intersubjektive Realität weder bloß private Meinung noch reine Fiktion ist. Ein Kategorienfehler läge vor, wenn man ein sozial stabiles Ritual als bloß subjektives Empfinden behandeln oder umgekehrt seine intersubjektive Geltung unmittelbar in eine universale funktionale Zwangsstruktur überführen würde. Das Beispiel macht sichtbar, dass soziale Realität eigenständige Formen von Stabilität besitzt, ohne deshalb mit funktionaler Realität identisch zu werden.

3. Ein wissenschaftliches Modell

Ein wissenschaftliches Modell, etwa ein Klimamodell, eine epidemiologische Simulation oder ein physikalisches Modell, besitzt in der Regel nur geringe erfahrungsbezogene Unmittelbarkeit. Es ist dem alltäglichen Erleben nicht in derselben Weise gegeben wie Schmerz oder unmittelbare Wahrnehmung. Subjektiv relevant ist hier eher, dass ein Modell verstanden, plausibel gefunden, abgelehnt oder als orientierend erlebt wird. Seine primäre Stärke liegt jedoch meist nicht in subjektiver Unmittelbarkeit.

Intersubjektive Stabilität gewinnt ein Modell durch methodische Standardisierung, fachliche Anschlussfähigkeit, Wiederholbarkeit, Kritikfähigkeit und Peer-Review. Funktional wirksam wird es dort, wo seine Ergebnisse Prognosen strukturieren, Planungen begrenzen, politische Entscheidungen beeinflussen oder technische Interventionen leiten. Der Fall verdeutlicht, dass geringe Unmittelbarkeit nicht mit geringer Realität gleichzusetzen ist. Gerade in wissenschaftlichen Kontexten kann etwas funktional hochreal sein, obwohl es nicht unmittelbar anschaulich ist. Ein Kategorienfehler entstünde, wenn man von einem Modell dieselbe Form von Präsenz verlangte wie von subjektivem Erleben oder wenn man aus fehlender Anschaulichkeit auf fehlende funktionale Realität schlösse. RRT erlaubt hier eine differenzierte Beschreibung: geringe subjektive Unmittelbarkeit, häufig hohe intersubjektive Stabilisierung und unter bestimmten Bedingungen hohe funktionale Wirksamkeit.

4. Geld

Geld ist ein besonders anschaulicher Fall für das Zusammenspiel intersubjektiver und funktionaler Realität. Subjektiv kann Geld mit Wünschen, Sicherheit, Status, Sorge oder Verlustangst verbunden sein. Diese subjektiven Bindungen sind real, sagen für sich genommen aber noch wenig über den intersubjektiven und funktionalen Status des Geldes aus. Intersubjektiv relevant wird Geld durch kollektive Anerkennung, wiederholte Verwendung, institutionelle Absicherung und symbolische Ordnung. In diesem Sinn besitzt Geld eine hohe intersubjektive Realität.

Funktional wirksam wird Geld dort, wo es Handlungen tatsächlich eröffnet oder blockiert, Austausch strukturiert, Preise vermittelt, Zugänge ermöglicht oder versperrt und reale Folgen auch dann behält, wenn Einzelne seine Geltung subjektiv ablehnen. Gerade deshalb ist Geld ein gutes Beispiel dafür, dass sozial konstituierte Realität nicht mit Beliebigkeit verwechselt werden darf. Dass Geld intersubjektiv erzeugt und stabilisiert ist, bedeutet nicht, dass es funktional folgenlos wäre. Umgekehrt wäre es verkürzt, seine Realität nur funktional zu beschreiben und den sozialen Stabilisierungsprozess unsichtbar zu machen. Ein Kategorienfehler läge vor, wenn man Geld entweder als bloße Fiktion behandeln oder umgekehrt seine soziale Hervorbringung vollständig ausblenden würde. Der Fall zeigt besonders deutlich, wie verschiedene Realitätsdomänen zusammenwirken können, ohne deshalb in einer einzigen homogenen Realität aufzugehen.

5. Glatteis auf der Fahrbahn

Glatteis ist ein Beispiel, das nicht primär bei subjektiver, sondern bei funktionaler Realität ansetzt. Ob ein Autofahrer das Glatteis bemerkt, daran glaubt oder es zunächst unterschätzt, ändert nichts daran, dass es reale Bewegungs- und Bremsbedingungen verändert. Seine funktionale Realität zeigt sich in Widerstand, Begrenzung und Konsequenz unter Intervention. Das Fahrzeug reagiert anders, Bremswege verlängern sich, Kontrollverluste werden wahrscheinlicher. In diesem Sinn ist Glatteis funktional real, bevor es überhaupt vollständig subjektiv verarbeitet oder intersubjektiv stabilisiert sein muss.

Subjektiv relevant wird die Situation dort, wo Unsicherheit, Angst, Überraschung oder Vorsicht erlebt werden. Intersubjektiv relevant wird sie dort, wo Warnmeldungen, Verkehrsberichte, gemeinsame Beschreibungen oder institutionelle Reaktionen hinzutreten. Gerade weil dieses Beispiel primär funktional beginnt, zeigt es besonders gut, dass die Domänen keine versteckte Reihenfolge bilden müssen. Ein Kategorienfehler läge vor, wenn man die funktionale Realität des Glatteises deshalb relativieren wollte, weil sie subjektiv noch nicht voll erfasst oder intersubjektiv noch nicht breit kommuniziert wurde. Der Fall verdeutlicht, dass Realitätskonflikte nicht nur dadurch entstehen, dass subjektive Ansprüche überdehnt werden, sondern auch dadurch, dass funktionale Zwänge zu spät oder unzureichend anerkannt werden.

Abschließende Bemerkung

Die Beispiele verdeutlichen, dass Realität im Rahmen der RRT weder als einheitliche ontologische Eigenschaft noch als bloß subjektive Zuschreibung verstanden wird. Vielmehr erscheint sie als relativer, abgestufter und domänenspezifischer Status. Subjektive, intersubjektive und funktionale Realität können sich überschneiden, verstärken oder in Spannung zueinander geraten. Dabei ist entscheidend, dass nicht einfach identische Gegenstände unverändert durch alle Domänen hindurchgehen. Häufig zeigt sich vielmehr, wie ein Ausgangsphänomen in unterschiedlichen Domänen verschiedene Anschlussformen gewinnt: als Erleben, als sozial stabilisierte Bedeutung oder als funktionale Ermöglichung, Begrenzung und Folge. Gerade deshalb ist es analytisch notwendig, Realitätsdomänen, Realitätsgrade, Geltung und Kategorienfehler auseinanderzuhalten. Der didaktische Zweck dieses Appendix besteht darin, diese Unterscheidungen an einfachen Fällen sichtbar zu machen, ohne die Theorie selbst auf Beispiele zu reduzieren.